Prüfung nach Regelwerk
bundesweite Standorte
versierte Prüfmethoden
Wir haben für jede Anforderung die entsprechende Leistung parat.
Windenergieanlagen (WEA) unterliegen einem wiederkehrenden Prüfzyklus, um Schäden frühzeitig zu erkennen
und deren sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Die Prüfintervalle und der Inspektionsumfang ergeben sich aus den Vorgaben der jeweiligen Typen-/Einzelprüfung, den Bestimmungen des Genehmigungsbescheides, den Anforderungen aus der Finanzierung sowie aus den Versicherungsbedingungen. Erweiterte Prüfmethoden erlauben detailliertere Aussagen über den Zustand einzelner Hauptkomponenten.
Bei den Prüfungen können folgende Themen im Mittelpunkt stehen:
Inbetriebnahme
- Ende von vertraglichen Gewährleistungen
- Technischer Zustand während der Betriebszeit
- Weiterbetrieb nach 20 Jahren
- Gerichtsgutachten

Unsere Standorte
Für die Prüfungen stehen Ihnen acht Sachverständige an verschiedenen Standorten zur Verfügung. Über unser gemeinsames Netzwerk, bestehend aus fünf Büros, verfügen wir über insgesamt 17 Sachverständige, die deutschlandweit ihren Sitz haben.
Wir sind für Sie im Einsatz für:
- Betreibende Unternehmen von Windenergieanlagen
Behörden
- herstellende Unternehmen von Windenergieanlagen
Wartungsunternehmen
- finanzierende Banken
- Gerichte

Unsere Prüfungen erfolgen je nach Anforderung gemäß den folgenden Regelwerken:
- „Grundsätze für die Wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen“, Bundesverband WindEnergie
- „Grundsätze für die Prüfung zur zustandsorientierten Instandhaltung von WEA“ , Bundesverband WindEnergie
- Richtlinie für Windenergieanlagen, „Einwirkung und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
- DIN EN 61400 „Windenergieanlagen“
- DIN EN 50308 „Windenergieanlagen, Schutzmaßnahmen, Anforderungen an Konstruktion, Betrieb und Wartung“
- Typenprüfung für WEA inkl. gutachterlichen Stellungnahmen zu Sicherheitseinrichtungen, Rotorblättern, maschinenbaulichen Komponenten, Bedienungsanleitungen etc.
- Anlagenspezifikation, Wartungshandbuch, WEA-Dokumentation vor Ort
- Bodengutachten
- Turbulenzgutachten (im Rahmen der Inbetriebnahme und Weiterbetrieb nach 20 Jahren)
- Prüfberichte von vorherigen Prüfungen zur Überprüfung möglicher Auflagen, Logbuch etc.
- DNV GL-Guideline „Lifetime extension of wind turbines“, Germanischer Lloyd
- „Grundsätze für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (BPW)“, Bundesverband WindEnergie, Fassung 05/2017
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschriften (DGUV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
Folgende Leistungen bieten wir unserer Kundschaft an:

[Inbetriebnahmeprüfung]
Sicherheit in der Funktion nach dem Probebetrieb
Inbetriebnahmeprüfungen werden durchgeführt, um die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen sowie behördlichen Auflagen aus technischer Sicht sicherzustellen.
Eingehend geprüft werden die:
- Funktionen der WEA inkl. der Sicherheitsabläufe
- Übereinstimmung der WEA mit den technischen Unterlagen für Fundament, Turm, Schraubverbindungen, maschinenbauliche Komponenten einschließlich Getriebe, Schweißnähte tragender Teile sowie sicherheitsrelevanter Einrichtungen
Bestehende Mängel, die der Abnahme oder einem sicheren Betrieb entgegenstehen, werden aufgedeckt. Das Ergebnis wird in einem umfangreichen Bericht dokumentiert.
Die Inbetriebnahmeprüfung schließt den Umfang der Wiederkehrenden Prüfung mit ein.

[Gewährleistungsprüfung]
wirtschaftlich wertvoll dank vorbeugender Mängelerkennung
Mit Ablauf der Gewährleistung, vertraglich vereinbart mit herstellenden Unternehmen der WEA, gehen die Risiken aus versteckten Mängeln an der WEA an das betreibende Unternehmen über.
Werden Mängel vor Gewährleistungsende dem herstellenden Unternehmen der WEA nicht angezeigt, so verliert das betreibende Unternehmen seinen rechtmäßigen Anspruch auf eine kostenfreie Instandsetzung.
Zur Ermittlung von Mängeln werden folgende Dokumente bzw. Komponenten einer intensiven Prüfung unterzogen:
- Anlagendokumentation sowie Wartungsnachweise
- Fundament, Turm, Maschinenträger
- Kontrolle wichtiger Schraubverbindungen (Stichproben)
- alle maschinenbaulichen und elektrischen Komponenten
- Antriebstrang und ggf. Vermessung, Videoendoskopie Getriebe zzgl. Schwingungsdiagnose
- Check sicherheitsrelevanter Bauteile und deren Funktion, Rotorblattinspektion – außen und innen (soweit zugänglich)
Bei Bedarf kann der Prüfumfang auf weitere Komponenten erweitert werden. Die Mängel werden in einem detaillierten Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht dient als Basis für die Mängelbeseitigung zur Vorlage beim herstellenden Unternehmen der WEA.
Die Gewährleistungsprüfung schließt den Umfang der Wiederkehrenden Prüfung mit ein.

[Wiederkehrende Prüfung]
Kontrolle zur Standsicherheit, Funktion und Betriebssicherheit aller Komponenten
Der technische Zustand der WEA interessiert nicht nur das betreibende Unternehmen. Bedingt durch Auflagen von Behörden, Banken, Versicherungen etc. unterliegen WEA in Deutschland einem vorgeschriebenen Prüfzyklus.
Die Wiederkehrende Prüfung konzentriert sich dabei auf die Thematik der wesentlichen Sicherheitsbelange. Sie dient der Feststellung, dass weder durch einen Mangel an der strukturellen Festigkeit noch durch betriebsbedingte Funktionsabläufe eine Gefährdung von der WEA ausgeht.
Ergänzend geprüft werden die:
- elektrischen Komponenten inkl. Blitzstromableitstrecke
- Sicherheitskette
- Bauteile und Komponenten in Hinblick auf Zustand und Funktion
- Rotorblätter
Anhand der Dokumentation geprüft werden:
- Wartungs- und Reparatureinsätze

[Zustandsorientierte Prüfung]
Mehr Betriebssicherheit durch aktuelle Einblicke
Die Zustandsorientierte Prüfung (ZOP) ist erforderlich:
- bei hohen Laufleistungen
- bei Häufung von Schäden
- dem Verkauf einer WEA
- bei einem Wechsel der Versicherung und/oder des Wartungsunternehmens (Ende/Anfang Vollwartungsvertrag)
Ziel dieser umfangreichen Prüfung ist die Feststellung des aktuellen technischen Zustands der WEA. Dazu werden Initialschäden zur Vermeidung von Folgeschäden sowie die Untersuchung des gesamten Antriebstranges mittels Videoendoskopie und Schwingungsdiagnose sowie die Inspektion der Rotorblätter offengelegt.
Die ZOP schließt den Umfang der Wiederkehrenden Prüfung mit ein. Die Inspektion erfolgt gemäß den „Grundsätzen für die Prüfung zur Zustandsorientierten Instandhaltung von WEA“ des BWE-Sachverständigenbeirats. Den genauen Umfang definiert letztlich das auftraggebende Unternehmen.

[Weiterbetrieb]
Nach 20 Jahren muss nicht Schluss sein
Betriebszeiten von Windenergieanlagen richten sich nach der Entwurfslebensdauer ihrer maßgeblichen Typen /-Einzelprüfung, meist 20 Jahre.
Ein Betrieb der WEA über diesen Zeitraum hinaus ist möglich, sofern im Rahmen einer Bewertung und Prüfung zum Weiterbetrieb (BPW) ein Nachweis über die hierfür erforderlichen Bedingungen erbracht werden kann.
Dazu dient ein Verfahren, bestehend aus einem analytischen und praktischen Teil:
- Der analytische Teil dient der Ermittlung evtl. Restlaufreserven.
- Der praktische Teil ist an die Wiederkehrende Prüfung mit vertiefenden Betrachtungen zur Materialermüdung angelehnt.
Gegenstand der BPW ist demzufolge eine individuelle Analyse möglicher Risiken, die sich aus dem Fortbetrieb der WEA unter Berücksichtigung der bereits erreichten Betriebsdauer und den spezifischen Standortbedingungen ergeben können.

[Rotorblattprüfung]
Maximaler Ertrag durch genaue Prüfung
Intakte Rotorblätter sind ein wesentlicher Garant für einen zuverlässigen WEA-Betrieb. Die Qualität des Fertigungsprozesses entscheidet sowohl über die aerodynamischen Eigenschaften als auch über Ausfallzeiten. Damit beeinflussen Schäden unmittelbar den Ertrag der WEA und damit die Wirtschaftlichkeit der Investition.
Die Rotorblattprüfung erfolgt aus unmittelbarer Nähe per Seilzugangstechnik bzw. Hebebühne.
Kontrolliert werden:
- der Zustand der Rotorblätter (Rissbildung, Lunker, Delamination etc.)
- die Funktion der Entwässerungsbohrungen und des Blitzschutzsystems
- die Funktion der Tip-Mechanik
- die Beschaffenheit und Vollständigkeit der Strömungselemente
- auffällige Laufgeräusche
Die Kontrolle des Blattinnenraumes beschränkt sich auf den zugänglichen Bereich. Mängel werden dokumentiert. Im Ergebnis wird eine Aussage getroffen, ob aufgrund des Zustandes der Blätter sicherheitstechnische Bedenken einem Weiterbetrieb entgegenstehen.

[Videoendoskopie Getriebe]
Für eine planbare Instandhaltung
Schäden am Getriebe können zu kostenintensiven Reparaturen und langen Stillstandzeiten führen.
Zur Aufdeckung von Schäden an Verzahnung und Lagerung werden die Getriebe mittels Videoendoskopie mit äußerster Sorgfalt inspiziert. Jahrelange Erfahrung und der Einsatz von stets aktueller Prüf- und Dokumentationstechnik sind Basis für ein belastbares Ergebnis.
Zur Ermittlung einer Schadensursache kann die Videoendoskopie um weitere Verfahren ergänzt werden wie z.B.:
- das Zahnabdruckverfahren mit anschließender REM-Untersuchung (Rasterelektronenmikroskop)
- die laserbasierte Vermessung der Ausrichtung
- die Schwingungsdiagnose
- Materialuntersuchungen
- metallographische Untersuchungen
Die Ergebnisse der Videoendoskopie werden in einem detaillierten Bericht zusammengefasst.

[Videoendoskopie Haupt- und Blattlager]
Für eine planbare Instandhaltung
Schäden an Hauptlager oder Blattlager können zu kostenintensiven Reparaturen und langen Stillstandzeiten führen.
Zur Aufdeckung von Schäden an Verzahnung und Lagerung werden Haupt- und Blattlager mittels Videoendoskopie mit äußerster Sorgfalt inspiziert. Jahrelange Erfahrung und der Einsatz von stets aktueller Prüf- und Dokumentationstechnik sind Basis für ein belastbares Ergebnis. Im Vorfeld muss die Zugänglichkeit der Lagerung geklärt werden.
Zur Ermittlung einer Schadensursache kann die Videoendoskopie um weitere Verfahren ergänzt werden wie z.B.:
- das Zahnabdruckverfahren mit anschließender REM-Untersuchung (Rasterelektronenmikroskop)
- die Schwingungsdiagnose
- Materialuntersuchungen
- metallographische Untersuchungen
Die Ergebnisse der Videoendoskopie werden in einem detaillierten Bericht zusammengefasst.

[Schwingungsmessung- und Analyse]
Mängel erkennen und Folgeschäden vermeiden
Mittels Schwingungsmessung und Analyse der Daten lässt sich der technische Zustand der Lager und Verzahnungen des gesamten Triebstranges – Hauptlager, Getriebe, Generator – ermitteln:
- nicht einsehbare Bereiche werden auf diese Weise untersucht und beurteilt
- Schäden werden bereits im Frühstadium erkannt
- kostspielige Folgeschäden können vermieden werden
Mittels Schwingungsdiagnose lassen sich z. B. folgende Mängel erkennen:
-
lokale und umlaufende Verzahnungs- bzw. Wälzlagerunregelmäßigkeiten, Überrollungen, Anschmierungen, Ausbrüche
-
Unwuchten
-
anschlagende lose Teile
Die Schwingungsdiagnose stellt eine ideale Ergänzung zur Videoendoskopie des Getriebes dar. Die Auswertung erfolgt durch unsere hausinternen Diagnostiker. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst. Mögliche Maßnahmen werden aufgezeigt.

[DGUV Vorschrift 3 Prüfung]
Sicher durch geprüfte elektrische Komponenten
Nach der DGUV Vorschrift 3 Prüfung hat das betreibende Unternehmen dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme nach einer Änderung oder einer Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Im Rahmen der Prüfung werden alle elektrischen Betriebsmittel einer Einzelprüfung unterzogen. Sie umfasst folgende drei Schritte, die in den einschlägigen DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:
- Besichtigung: Sichtprüfung auf Beschädigungen bzw. unsachgemäße Verwendung
- Erprobung: Funktionsprüfung
- Messung: Durchführung vorgeschriebener Messungen
Für die elektrische Überprüfung werden stets moderne und kalibrierte Messgeräte verwendet. In einem detaillierten Bericht werden die Ergebnisse der Prüfung zusammengefasst.

[Werksabnahme]
Unser Know-how ab Werk
Mit zunehmender WEA-Größe gewinnt die Werksabnahme von WEA-Komponenten wie Türmen, Rotorblättern, Rotorlagern, Getrieben etc. zunehmend an Bedeutung.
Die Kontrolle der Fertigung und der anschließenden Abnahme der Komponenten direkt ab Werk trägt dazu bei, Mängel bereits vor Errichtung und Inbetriebnahme der WEA aufzudecken.
Weitere Ziele der Werksabnahme sind:
- Überprüfung des Produktionsprozesses und dessen Qualitätsniveau
- reibungslose Inbetriebnahme
- Vermeidung von Folgeschäden durch Früherkennung
- Bedingungen von Investoren, Banken und Versicherungen erfüllen
Teure Instandsetzungsarbeiten bzw. Komponententauschaktionen, verbunden mit langen Stillstandzeiten können so vermieden werden.
Die Ergebnisse werden in einem ausführlichen Inspektionsbericht zusammengefasst, in dem alle festgestellten Mängel benannt, beschrieben und weitgehend mit Fotos dokumentiert sind. Weiter enthält der Prüfbericht notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sowie Empfehlungen zu Instandhaltungszeitpunkten.

[Due Diligence Prüfung]
Sicherheit durch technische Expertise
Beim Kauf bzw. Verkauf von Windparks wird das Vertragsobjekt im Vorfeld ausführlich geprüft, um eine fundierte Bewertung der Investitionsrisiken durchführen zu können.
Schwerpunkt dieser Prüfung ist die Feststellung / Bewertung von technischen Stärken und Schwächen des Windparkprojekts und den daraus resultierenden Chancen und Risiken, betrachtet über die verbleibende Lebenszeit.
Die steuerliche, rechtliche und finanzwirtschaftliche Due Diligence Prüfung wird durch spezialisierte externe Dienstleistungsunternehmen durchgeführt, die der windexperts zur Seite stehen.
Die windexperts führt als sachverständige Stelle die Prüfung der WEA-Technik durch und erstellt den detaillierten technischen Bericht „Technical Due Diligence Report“.
Standardgemäß werden folgende Punkte geprüft:
- Konsistenz der Anlagen mit den Genehmigungsunterlagen (Typenprüfung, Einzelprüfung, Zertifizierung,
Betriebsgenehmigung, Netzanschluss etc.)
- Fundamente und Türme
- maschinenbauliche und elektrische Komponenten
- Getriebe
- sicherheitsrelevante Bauteile und deren Funktionen
- Rotorblätter

[Schadens- und Gerichtsgutachten]
Anerkannte Expertise – neutral und unabhängig
Der Umfang von potenziellen „Spezialschäden“ reicht vom Getriebeschaden über den Blitzschaden an einem Rotorblatt bis hin zur Havarie, bei dem das gesamte Maschinenhaus abgebrannt ist.
Zur Klärung der Ursache und Beantwortung von Fragen aller Beteiligten untersuchen wir den „Spezialschaden“ auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen.
Bei Bedarf binden wir entsprechende externe Fachkundige in die Untersuchung mit ein, so zum Beispiel in einem Brandfall.
Zudem werden zur Ermittlung der Schadensursachen, bspw. für eine Materialuntersuchung im Fall eines Zahnbruchs im Getriebe, Prüflabore bzw. geeignete Institute hinzugezogen, welche über entsprechende Spezialeinrichtungen verfügen und geeignete Prüfmittel einsetzen.

[Prüfung Offshore]
Spezielle Anforderungen an Logistik und Team
So bietet die windexperts das gesamte Leistungsspektrum unter Beachtung der speziellen Gegebenheiten auf See bereits seit 2005 an – von der Inbetriebnahmeprüfung über die zustandsorientierte Prüfung bin hin zur Werksabnahme wie auch der Due Diligence Prüfung.
Durch spezielle Sicherheitstrainings, einer guten psychischen und physischen Fitness, aber auch einer bewährten Logistik haben wir die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Prüfungsablauf.
Die Prüfungen von Offshore-Windparks können wir mit mehreren Sachverständigen vornehmen. So lassen sich Kosten aufgrund von WEA-Abschaltungen und für Überfahrten reduzieren.
Eine Überprüfung des Fundaments an Offshore-WEA bieten wir in Kooperation mit erfahrenen Dienstleistungsunternehmen an, sofern erforderlich und gewünscht.
