Windenergieanlagen unterliegen einem wiederkehrenden Prüfzyklus, um Schäden frühzeitig zu erkennen und deren sicheren Betrieb zu gewährleisten. Die Prüfintervalle und der Inspektionsumfang ergeben sich aus den Vorgaben der jeweiligen Typen-/Einzelprüfung, den Bestimmungen des Genehmigungsbescheides, den Anforderungen aus der Finanzierung sowie aus den Versicherungsbedingungen. Erweiterte Prüfmethoden erlauben detailliertere Aussagen über den Zustand einzelner Hauptkomponenten.

Bei den Prüfungen können Inbetriebnahmen, Ende von vertraglichen Gewährleistungen, Gerichtsgutachten oder auch das Thema Weiterbetrieb nach 20 Jahren im Mittelpunkt stehen. Für jede Anforderungen haben wir die entsprechende Leistung parat.

Für die Prüfungen stehen Ihnen unsere acht Sachverständigen an verschiedenen Standorten zur Verfügung. Über unser gemeinsames Netzwerk, bestehend aus fünf Büros, verfügen wir über insgesamt 21 Sachverständige, die bundesweit ihren Sitz haben.

Neben Betreibern sind Behörden, Hersteller von Windenergieanlagen, Wartungsunternehmen, Versicherungsgesellschaften, finanzierende Banken sowie Gerichte unsere Auftraggeber.

Unsere Prüfungen erfolgen je nach Anforderung gemäß den folgenden Regelwerken:

  • „Grundsätze für die Wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen“, Bundesverband WindEnergie
  • „Grundsätze für die Prüfung zur zustandsorientierten Instandhaltung von WEA“ , Bundesverband WindEnergie
  • Richtlinie für Windenergieanlagen, „Einwirkung und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
  • DIN EN 61400 „Windenergieanlagen“
  • DIN EN 50308 „Windenergieanlagen, Schutzmaßnahmen, Anforderungen an Konstruktion, Betrieb und Wartung“
  • Typenprüfung für WEA inkl. gutachterlichen Stellungnahmen zu Sicherheitseinrichtungen, Rotorblättern, maschinenbaulichen Komponenten, Bedienungsanleitungen etc.
  • Anlagenspezifikation, Wartungshandbuch, WEA-Dokumentation vor Ort
  • Bodengutachten
  • Turbulenzgutachten (im Rahmen der Inbetriebnahme und Weiterbetrieb nach 20 Jahren)
  • Prüfberichte von vorherigen Prüfungen zur Überprüfung möglicher Auflagen, Logbuch etc.
  • DNV GL-Guideline „Lifetime extension of wind turbines“, Germanischer Lloyd
  • „Grundsätze für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (BPW)“, Bundesverband WindEnergie, Fassung 05/2017
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschriften (DGUV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)

[Inbetriebnahmeprüfung]

Sicherheit in der Funktion nach dem Probebetrieb

Inbetriebnahmeprüfungen werden durchgeführt, um die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen sowie behördlichen Auflagen aus technischer Sicht sicherzustellen. Die Funktionen der WEA inkl. der Sicherheitsabläufe werden eingehend geprüft. Die Übereinstimmung der WEA mit den technischen Unterlagen für Fundament, Turm, Schraubverbindungen, maschinenbauliche Komponenten einschließlich Getriebe, Schweißnähte tragender Teile sowie sicherheitsrelevanter Einrichtungen werden geprüft. Bestehende Mängel, die der Abnahme oder einem sicheren Betrieb entgegenstehen, werden aufgedeckt. Das Ergebnis wird in einem umfangreichen Bericht dokumentiert.

[Gewährleistungsprüfung]

wirtschaftlich wertvoll

Mit Ablauf der Gewährleistung, vertraglich vereinbart mit dem WEA-Hersteller, gehen die Risiken für Schäden an der WEA an den Betreiber über. Werden Mängel vor Gewährleistungsende dem WEA-Hersteller nicht angezeigt, so verliert der Betreiber seinen rechtmäßigen Anspruch auf eine kostenfreie Instandsetzung. Zur Ermittlung von Mängeln werden folgende Dokumente bzw. Komponenten einer intensiven Prüfung unterzogen: Anlagendokumentation sowie Wartungsnachweise, Fundament, Turm, Maschinenträger, Kontrolle wichtiger Schraubverbindungen (Stichproben), alle maschinenbaulichen und elektrischen Komponenten, Antriebstrang und ggf. Vermessung, Videoendoskopie Getriebe zzgl. Schwingungsdiagnose, Check sicherheitsrelevanter Bauteile und deren Funktion, Rotorblattinspektion – außen und innen (soweit zugänglich). Bei Bedarf kann der Prüfumfang auf weitere Komponenten erweitert werden. Die Mängel werden in einem detaillierten Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht dient als Basis für die Mängelbeseitigung zur Vorlage beim WEA-Hersteller.

[Wiederkehrende Prüfung]

Kontrolle zur Festigkeit, Funktion und Sicherheit

Der technische Zustand der WEA interessiert nicht nur die Betreiber. Bedingt durch Auflagen von Behörden, Banken, Versicherern etc. unterliegen WEA in Deutschland einem vorgeschriebenen Prüfzyklus. Die Wiederkehrende Prüfung konzentriert sich dabei auf die Thematik der wesentlichen Sicherheitsbelange. Sie dient der Feststellung, dass weder durch einen Mangel an der strukturellen Festigkeit, noch durch betriebsbedingte Funktionsabläufe eine Gefährdung von der WEA ausgeht. Ergänzend dazu werden die elektrischen Komponenten inkl. Blitzstromableitstrecke, die Sicherheitskette und die Rotorblätter geprüft. Bauteile und Komponenten werden in Hinblick auf Zustand und Funktion geprüft. Anhand der Dokumentation werden Wartungs- und Reparatureinsätze sowie die Übereinstimmung der WEA mit den Unterlagen für Fundament, Turm, Schraubverbindungen, maschinenbauliche Komponenten einschließlich Getriebe, Schweißnähte tragender Teile sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen geprüft.

[Zustandsorientierte Prüfung]

Betriebssicherheit durch aktuelle Einblicke

Hohe Laufleistungen, die Häufung von Schäden, der Verkauf von WEA, der Wechsel der Versicherung und/oder des Wartungsunternehmens (Ende/Anfang Vollwartungsvertrag) kann eine umfangreiche Prüfung der WEA erforderlich machen. Hierzu dient die Zustandsorientierte Prüfung. Ziel dieser Prüfung ist die Offenlegung von Initialschäden zur Vermeidung von Folgeschäden sowie die Untersuchung des gesamten Antriebstranges mittels Videoendoskop und Schwingungsdiagnose sowie die Inspektion der Rotorblätter – kurzum die Feststellung des aktuellen technischen Zustands der WEA. Die ZOP schließt den Umfang der Wiederkehrenden Prüfung mit ein. Die Inspektion erfolgt gemäß den „Grundsätzen für die Prüfung zur Zustandsorientierten Instandhaltung von WEA“ des BWE-Sachverständigenbeirats. Den genauen Umfang definiert letztlich der Auftraggeber.

[Rotorblattprüfung]

maximaler Ertrag durch genaue Prüfung

Intakte Rotorblätter sind ein wesentlicher Garant für einen zuverlässigen WEA-Betrieb. Die Qualität des Fertigungsprozesses entscheidet sowohl über die aerodynamischen Eigenschaften, als auch über Ausfallzeiten. Damit beeinflussen Schäden unmittelbar den Ertrag der WEA und damit die Wirtschaftlichkeit der Investition. Die Rotorblattprüfung erfolgt aus unmittelbarer Nähe per Seilzugangstechnik bzw. Hebebühne. Kontrolliert werden der Zustand der Rotorblätter (Rissbildung, Lunker, Delamination etc.), die Funktion der Entwässerungsbohrungen und des Blitzschutzsystems, ggf. Funktion der Tip-Mechanik, Beschaffenheit und Vollständigkeit der Strömungselemente und auffällige Laufgeräusche. Die Kontrolle des Blattinnenraumes beschränkt sich auf den zugänglichen Bereich. Mängel werden dokumentiert. Im Ergebnis wird eine Aussage getroffen, ob aufgrund des Zustandes der Blätter sicherheitstechnische Bedenken einem Weiterbetrieb entgegenstehen.

[Weiterbetrieb]

nach 20 Jahren muss nicht Schluss sein

Betriebszeiten von Windenergieanlagen richten sich nach der Entwurfslebensdauer ihrer maßgeblichen Typen /-Einzelprüfung, meist 20 Jahre. Ein Betrieb der WEA über diesen Zeitraum hinaus ist möglich, sofern im Rahmen einer Bewertung und Prüfung zum Weiterbetrieb (BPW) ein Nachweis über die hierfür erforderlichen Bedingungen erbracht werden kann. Dazu dient ein Verfahren, bestehend aus einem analytischen und praktischen Teil. Der analytische Teil dient der Ermittlung evtl. Restlaufreserven. Der praktische Teil ist an die Wiederkehrende Prüfung mit vertiefenden Betrachtungen zur‚ Materialermüdung‘ angelehnt. Gegenstand der BPW ist demzufolge eine individuelle Analyse möglicher Risiken, die sich aus dem Fortbetrieb der WEA unter Berücksichtigung der bereits erreichten Betriebsdauer und den spezifischen Standortbedingungen ergeben können.

[Triebstrang- und Maschinenausrichtung]

optimale Ausrichtung für optimale Leistung

Eine Fehlausrichtung von Generator und Getriebe ist häufig Ursache für Lager- und Folgeschäden an den Komponenten des Triebstranges. Kostenintensive Reparaturen und lange Ausfallzeiten können die Folge sein. Rechtzeitiges Erkennen von zu hohen Toleranzen und deren Beseitigung vermeiden Schäden an der Kupplung und Lagerschäden an Generator bzw. Getriebe. Die Überprüfung der Getriebe- und Generatorausrichtung erfolgt mithilfe eines Vermessungslasers, der Abweichungen vom Soll erkennen lässt. Ein ausführlicher Bericht ist das Ergebnis der Vermessung und dient zur Vorlage für mögliche Korrekturen der Ausrichtung des Triebstranges.

[Schwingungsanalyse]

nicht sichtbare Mängel rechtzeitig erkennen und Folgeschäden vermeiden

Mittels Schwingungsmessung und Analyse der Daten lässt sich der technische Zustand der Lager und Verzahnungen des gesamten Triebstranges (Hauptlager, Getriebe, Generator) ermitteln. Nicht einsehbare Bereiche werden auf diese Weise untersucht und beurteilt. Schäden werden bereits im Frühstadium erkannt. Kostspielige Folgeschäden können vermieden werden. Die Auswertung erfolgt durch unsere hausinternen Diagnostiker. Mittels Schwingungsdiagnose lassen sich z. B. Unwuchten, Ausrichtfehler, anschlagende lose Teile, Passungsprobleme oder Wellenschäden, lokale und umlaufende Verzahnungs- bzw. Wälzlagerunregelmäßigkeiten erkennen. Die Schwingungsdiagnose stellt eine ideale Ergänzung zur Videoendoskopie des Getriebes dar. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst. Mögliche Maßnahmen werden aufgezeigt.

[Getriebevideoendoskopie]

für eine planbare Instandhaltung

Schäden am Getriebe können zu kostenintensiven Reparaturen und langen Stillstandzeiten führen. Zur Aufdeckung von Schäden an Verzahnung und Lagerung werden die Getriebe mittels Videoendoskopie mit äußerster Sorgfalt inspiziert. Jahrelange Erfahrung und der Einsatz von stets aktueller Prüf- und Dokumentationstechnik sind Basis für ein belastbares Ergebnis. Zur Ermittlung einer Schadensursache kann die Videoendoskopie um weitere Verfahren, wie z. B. das Zahnabdruckverfahren mit anschließender REM-Untersuchung (Rasterelektronenmikroskop), die laserbasierte Vermessung der Ausrichtung, die Schwingungsdiagnose, Materialuntersuchungen, metallographische Untersuchungen etc. ergänzt werden. Die Ergebnisse der Videoendoskopie werden in einem detaillierten Bericht zusammengefasst.

[DGUV Vorschrift 3 Prüfung]

sicher durch geprüfte elektrische Komponenten

Nach §5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder einer Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Für Betreiber ist diese Prüfung in mehrfacher Weise äußerst wichtig. Denn durch die Prüfung kommen sie der Verpflichtung gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften bzw. Versicherungen nach. Im Rahmen der Prüfung werden alle relevanten Betriebsmittel einer Einzelprüfung unterzogen. Hierbei werden die Betriebsmittel einer Besichtigung Sichtprüfung auf Beschädigungen bzw. unsachgemäße Verwendung unterzogen, auf Funktion geprüft und mittels vorgeschriebener Messung geprüft. Für die elektrische Überprüfung werden ausschließlich kalibrierte Messgeräte verwendet. In einem detaillierten Bericht werden die Ergebnisse der Prüfung zusammengefasst.

[Werksabnahme]

unser Know-how ab Werk

Mit zunehmender WEA-Größe gewinnt die Werksabnahme von WEA-Komponenten wie Türmen, Rotorblättern, Rotorlagern, Getrieben etc. zunehmend an Bedeutung. Die Kontrolle der Fertigung und der anschließenden Abnahme der Komponenten direkt ab Werk trägt dazu bei, Mängel bereits vor Errichtung und Inbetriebnahme der WEA aufzudecken. Teure Instandsetzungsarbeiten bzw. Komponententauschaktionen verbunden mit langen Stillstandzeiten werden so vermieden.

[Schadens- und Gerichtsgutachten]

anerkannte Expertise – neutral und unabhängig

Vom Getriebeschaden über den Blitzschaden an einem Rotorblatt bis hin zur Havarie, bei dem das gesamte Maschinenhaus abgebrannt ist, reicht der Umfang von potentiellen „Spezialschäden“. Zur Klärung der Ursache und Beantwortung von Fragen der beteiligten Akteure untersuchen wir den „Spezialschaden“ auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen. Bei Bedarf binden wir entsprechende externe Experten in die Untersuchung mit ein, so zum Beispiel in einem Brandfall. Zudem werden zur Ermittlung der Schadensursachen, bspw. für eine Materialuntersuchung im Fall eines Zahnbruchs im Getriebe, Prüflabore bzw. geeignete Institute hinzugezogen, welche über entsprechende Spezialeinrichtungen verfügen und geeignete Prüfmittel einsetzen.

[Due Diligence Prüfung]

Sicherheit durch technische Expertise

Beim Kauf / Verkauf von Windparks wird das Vertragsobjekt im Vorfeld ausführlich geprüft, um eine fundierte Bewertung der Investitionsrisiken durchführen zu können (Due Diligence). Die steuerliche, rechtliche und finanzwirtschaftliche Due Diligence wird durch spezialisierte externe Dienstleister durchgeführt, die der windexperts zur Seite stehen. Die windexperts führt als sachverständige Stelle die Prüfung der WEA-Technik durch und erstellt den „Technical Due Diligence Report“. Schwerpunkt dieser Prüfung ist die Feststellung / Bewertung von technischen Stärken und Schwächen des Windparkprojekts und den daraus resultierenden Chancen und Risiken, betrachtet über die gesamte Lebenszeit.

[Prüfung Offshore]

spezielle Anforderungen an Logistik und Team

Die Sachverständigen der windexperts sind mit der Technik der auf See eingesetzten WEA durch ihre bisherige Arbeit vertraut. So bietet die windexperts das gesamte Leistungsspektrum unter Beachtung der speziellen Gegebenheiten auf See bereits seit 2005 an. Durch spezielle Sicherheitstrainings, einer guten psychischen und physischen Fitness, aber auch einer bewährten Logistik haben wir die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Prüfungsablauf. Die Prüfungen von Offshore-Windparks können wir mit mehreren Sachverständigen vornehmen. So lassen sich Kosten aufgrund von WEA-Abschaltungen und für Überfahrten reduzieren. Eine Überprüfung des Fundaments an Offshore-WEA bieten wir in Kooperation mit erfahrenen Dienstleistungsunternehmen an, sofern erforderlich und gewünscht.